Anmeldung zum Cosplay-Contest
Wir freuen uns, dass du dich für unseren Cosplay-Contest anmelden möchtest! Bitte lies dir die folgenden Informationen und Regeln genau durch, bevor du mit deiner Anmeldung fortfährst.
Allgemeine InformationenUm am Cosplay-Contest teilzunehmen, muss das untenstehende Formular ausgefüllt werden. Es gilt das Prinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Die Online-Anmeldung schließt mit Veranstaltungsbeginn. Sollten zu diesem Zeitpunkt noch Slots verfügbar sein, ist die Anmeldung ausschließlich am Einlass möglich. Online-Anmeldungen, die nach Veranstaltungsbeginn eingehen, werden nicht mehr beachtet.
Die Teilahme am Cosplay-Contest ist nur mit gültigem Con-Ticket möglich. Bitte stelle zeitnah sicher, dass du ein Ticket besitzt (zum VVK).
Während des gesamten Cosplay-Contests sind Ton- und Videoaufnahmen gestattet. Die Teilnahme zählt als Einverständnis.
Solltet ihr nicht mehr teilnehmen können, bitten wir euch um zeitnahe Abmeldung per E-Mail.
Es können Audio- oder Videodateien vorbereitet werden, die dann während der Vorstellung abgespielt werden. Erwähne bitte im Anmerkungen-Feld unten im Formular, wenn du solche zusätzlichen Gestaltungsmittel nuten willst. Die Übermittlung der Dateien erfolgt dann auf Nachfrage durch uns per E-Mail.
Es kann einzeln oder als Duo aufgetreten werden; größere Gruppen sind nicht erlaubt.
Jeder Auftritt dauert maximal 1:30 Minuten bei Einzel- oder 2:30 Minuten bei Duovorstellungen.
Vollvermummung, wie z.B. Gasmasken, Motorradhelme oder sonstige Vollmasken sind nicht erlaubt.
Die Darstellungen von mittelgroßen bis großen realistischen Verletzungen, sowie jegliches Kunstblut, ähnlich aussehende Flüssigkeiten bzw. Make-up auf Körper, Kleidung, Accessoires und Requisiten sind nicht erlaubt.
Wir behalten uns vor, zu gruselige Cosplays und Horrorcharaktere (Pennywise, Michael Myers, ...) abzulehnen.
Kostüme, die Armeeuniformen und Kampfanzüge darstellen oder daran angelehnt sind, sind nicht zugelassen (z.B. Umbrella Corporation, Call of Duty, ...).
Die Verwendung / das offene Zeigen verfassungswidriger Symbole ist gemäß §86 StGB verboten.
Kostüme dürfen nicht zu freizügig sein. Oberkörper, Intimbereich und Gesäß müssen ausreichend von Kleidung oder Kostümteilen bedeckt sein - das gilt für alle Geschlechter. Zudem sind obszöne Gesten und Handlungen untersagt.
Die Darstellung von natürlichen Hautfarben, die nicht der eigenen entsprechen (z.B. Brown- / Blackfacing), sind nicht erlaubt.
Fur-, Morphsuits/Zentais sind grundsätzlich erlaubt. Abschreckende oder nicht kindgerechte Suits sind im Vorfeld abzustimmen.
Fest am Körper angebrachte Rüstungsteile aus Metall sind erlaubt, lose Teile müssen dem Cosplay-Check vorgestellt werden.
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Maximalmaße für ausladende Kostüme:
- Röcke, Kleider, etc.: max. 2m Durchmesser
- Schleppen und Schwänze: max. 1m Länge ab Fußende
- Feststehende Flügel: max. 1m Spannweite je Flügel (2 m Spannweite insgesamt)
Stacheln bzw. sonstige spitze Formen müssen abgestumpft sein und dürfen nicht länger als 5cm sein.
Es sind keine scharfen Ecken und Kanten gestattet.
Alle Cosplayer müssen sich an die unten beschriebenen Waffenregeln halten.
Das Führen von Anscheinswaffen ist nicht erlaubt. Erlaubt sind lediglich Waffenimitate, welche eindeutig als Imitat erkennbar sind. Die verwendeten Imitate dürfen einer echten Waffe nicht zum Verwechseln ähnlich sehen.
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Erlaubt sind:
- Waffenimitationen aus: Holz (dünner als 3cm), Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik, Thermoplastische Werkstoffe
- Waffenimitationen aus anderen weichen und biegsamen Materialien
- LARP-Waffen bzw. Waffenimitationen mit einer Maximallänge von 1,50 m (Stäbe bis 2 m)
- Bögen und Köcher ohne scharfe oder spitze Pfeile
- Reitgerten und Peitschen mit einer Maximallänge von 1 m
- Wurfwaffenimitate sind nur erlaubt, wenn sie aus weichen, biegsamen Materialien ohne festen Kern bestehen.
Alle Waffen müssen am Einlass einem Waffencheck unterzogen werden.
Akzeptierte Waffen erhalten eine Markierung, die auf Nachfrage vorzuzeigen ist.
Die im Waffencheck getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
Nicht zugelassene Waffen können am Einlass eingelagert werden und nach dem Besuch der Veranstaltung wieder abgeholt werden.
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Folgende Kriterien werden zur Bewertung herangezogen:
- Kreativität & Originalität – Wie einzigartig, kreativ und/oder originell ist das Cosplay?
- Genauigkeit zum Charakter – Wie genau passt das Cosplay zum Charakter; sind wichtige Details und Merkmale eingeflossen?
- Aufwand, Verarbeitung & Qualität – Ist das Cosplay handgemacht, individuell angepasst und/oder passend zusammengestellt?
- Präsentation & Selbstbewusstsein – Wie gut verkörpert und präsentiert der Cosplayer den Charakter?
- Gesamtwirkung – Hinterlässt das Cosplay einen bleibenden Eindruck; ist es visuell ansprechend und interessant?
Die Bewertung des Cosplays findet beim Pre-Judging statt. Bitte finde dich dafür rechtzeitig im ausgewiesenen Raum ein. Die Bewertung der Performance wird dann während des Auftritts auf der Bühne vorgenommen.
Das Cosplay muss nicht zwingend selbstgemacht sein, jedoch können selbstgemachte Aspekte zusätzlich bepunktet werden.